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Elektro-Fahrzeuge zur Personenbeförderung

E-Mobilitätsoffensive 2023 – wurde mit 20.02.2024 erfolgreich beendet

Aufgrund des starken Interesses an der Förderungsaktion sind die Mittel vollständig ausgeschöpft. Registrierungen sind nicht mehr möglich.

Eine Antragstellung ist noch für jene Förderungswerber:innen möglich, die sich über die Online-Plattform registriert haben. Der individualisierte Zugangslink hierfür wurde im Registrierungs-E-Mail übermittelt und ist 36 Wochen ab Registrierung gültig. Innerhalb dieser Frist muss die Lieferung, Bezahlung und Zulassung und die Antragstellung über die Online-Plattform erfolgen.

E-Mobilitätsoffensive 2024

Die E-Mobilitätsoffensive wird auch im Jahr 2024 fortgesetzt. Die technischen Vorbereitungsarbeiten hierzu laufen aktuell und werden in Kürze abgeschlossen. Weitere Informationen zu den neuen Förderungsaktionen finden Sie auf www.umweltfoerderung.at.

Die Förderungsaktion des Bundesministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (BMK) unterstützt die Anschaffung und den betrieblichen Einsatz von Elektro-Leichtfahrzeugen, Elektro-Mopeds und Elektro-Motorrädern, die ausschließlich mit Strom aus erneuerbaren Energieträgern betrieben werden.

Förderungsmittel werden für alle Unternehmen und sonstige unternehmerisch tätige Organisationen bereitgestellt. Darüber hinaus können auch öffentliche Gebietskörperschaften, Vereine und konfessionelle Einrichtungen einreichen.

Gefördert wird die Anschaffung von neuen E-Leichtfahrzeugen (Klassen L2e, L5e, L6e und L7e) und Zweirädern mit reinem Elektroantrieb der Klasse L1e und L3e (E-Mopeds und E-Motorräder). Informationen zur Fahrzeugklasse finden Sie auf der Zulassungsbescheinigung der beantragten Fahrzeuge.

Eine Förderung von Fahrzeugen mit Elektroantrieb ist nur bei der ausschließlichen Verwendung von Strom aus erneuerbaren Energieträgern möglich.

Genaue Informationen für Ihr Projekt finden Sie im Leitfaden.

Zeitpunkt der Antragstellung

Die Einreichung für die Förderungsaktion E-Leichtfahrzeuge und E-Zweiräder für Betriebe verläuft in einem 2-stufigen Verfahren (Schritt 1 – Registrierung, Schritt 2 – Antragstellung). Um einen Antrag auf Förderung stellen zu können, musste das Projekt registriert werden (Schritt 1).

Damit sind die Förderungsmittel für Sie reserviert. Den Link zum Online-Antrag finden Sie im Registrierungs-Mail.

Bitte beachten Sie, dass die Rechnungen zum Zeitpunkt der Einreichung nicht älter als 9 Monate sein dürfen.

Voraussetzung für die Förderung ist die Gewährung eines E-Mobilitätsbonus der Importeure und dessen Nennung mit entsprechendem Informationstext. Diesen finden Sie im Leitfaden. Nur wenn der E-Mobilitätsbonus gemäß Informationstext auf der Rechnung bzw. im Leasingvertrag angeführt ist, kann auch der vereinbarte Bundesanteil zur Auszahlung gelangen. Für E-Leichtfahrzeuge (Klassen L2e, L5e, L6e und L7e) entfällt diese Verpflichtung. Förderungsanträge mit Rechnungen bzw. Leasingverträgen, die diese Voraussetzung nicht erfüllen, werden abgelehnt. Bei leasingfinanzierten Fahrzeugen ist eine Depotzahlung bzw. Vorauszahlung in der Höhe der erwarteten Förderung (netto) erforderlich.

Diese Unterlagen benötigen Sie zur Antragstellung:

Alle Informationen zur Förderungsaktion und eine detaillierte Checkliste zur Antragstellung finden Sie im Leitfaden.

Rechtliche Grundlagen finden Sie hier.

Informationen zu etwaigen Landesförderungen erhalten Sie beim Amt der Landesregierung Ihres Bundeslandes.

Alle Formulare zur Antragstellung:

Formular zur Förderungsabrechnung
Bestätigung Bezug von Strom aus EET
De-Minimis-Erklärung

Weitere Informationen zur Antragstellung:

Allgemeine Vertragsbedingungen
Häufig gestellte Fragen
Informationstext „E-Mobilitätsbonusanteil“ auf der Rechnung
Leitfaden zu Ihrem Projekt

Förderung nicht gefunden?

Wenn Sie keine passende Förderung für Ihre Gemeinde gefunden haben, dann entdecken Sie diese möglicherweise in einem anderen Förderbereich. Unser Tipp: Nachsehen lohnt sich!

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